Strahlenschutz
Wir haben die Genehmigung NR.: F/11/26/2018 für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach §15 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung.
Hierbei führen wir folgende Tätigkeiten bundesweit in kerntechnischen Anlagen aus:
- Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten in Kontrollbereichen kerntechnischer Anlagen oder Einrichtungen,
- Dienstleistungs und Unterstützungsarbeiten bei der Durchführung von Messungen in Kontrollbereichen kerntechnischer Anlagen oder Einrichtungen,
- Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung nach DGUV Vorschrift 2 in Kontrollbereichen kerntechnischer Anlagen oder Einrichtungen.